Unterweisung nach § 12 ArbSchG: wer, wann, wie oft

Jährlich, dokumentiert und verständlich – die drei Anforderungen, an denen Unterweisungen in der Praxis am häufigsten scheitern.
Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Das steht in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
In der Praxis kippen Unterweisungen an drei Stellen: sie werden nicht dokumentiert, sie werden in einer Sprache gehalten, die nicht alle verstehen, oder sie behandeln Tätigkeiten, die es im Betrieb längst nicht mehr gibt. Eine Unterweisung, die niemand versteht, ist rechtlich keine.
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